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   BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19   

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BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19 (https://dejure.org/2020,21163)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2020 - XII ZB 334/19 (https://dejure.org/2020,21163)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - XII ZB 334/19 (https://dejure.org/2020,21163)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    §§ 112 Nr. 2, ... 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO, §§ 20, 21 JVEG, § 61 Abs. 1 FamFG, § 20 JVEG, § 256 ZPO, 113 Abs. 1 FamFG, 256, 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschluss in einem Zugewinnausgleichsverfahren

  • rewis.io

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1
    Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschluss in einem Zugewinnausgleichsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur Auskunftserteilung und Vorlage von Belegen verpflichtenden Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung der Beschwer eines zur Auskunftserteilung Verpflichteten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1137
  • MDR 2021, 119
  • FamRZ 2020, 1572
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 116/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei der Bemessung der Beschwer eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob es die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 2019 - XII ZB 116/19 - FamRZ 2019, 1442 Rn. 10 mwN und vom 10. Januar 2018 - XII ZB 451/17 - FamRZ 2018, 445 Rn. 5 mwN).

    Die Unterlagen und die maßgeblichen Zeiträume sind daher im Beschlusstenor konkret zu bezeichnen oder müssen sich jedenfalls unter Heranziehung der Entscheidungsgründe in einem möglichen Vollstreckungsverfahren von dem Vollstreckungsorgan im Wege der Auslegung feststellen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 116/19 - FamRZ 2019, 1442 Rn. 13 f. mwN).

    Auch die Zeiträume beziehungsweise Zeitpunkte, auf die die Belege sich beziehen müssen, sind in dem Titel benannt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 116/19 - FamRZ 2019, 1442 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 499/18

    Güterrechtsverfahren: Wert der Beschwer bei einer selbstständigen Feststellung

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    a) Zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass sich die Beschwer eines zur Auskunftserteilung Verpflichteten - abgesehen von dem hier ersichtlich nicht vorliegenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nach seinem Interesse bemisst, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 9 mwN; BGHZ GSZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349, 350 f.).

    Das daneben auch bestehende Ziel des zur Auskunft Verpflichteten, den Hauptanspruch zu verhindern, geht dagegen über das Ziel des Rechtsmittels hinaus und ist daher bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 10 mwN; BGHZ GSZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349, 350 f.).

    Etwas anderes gilt allerdings, soweit die Verpflichtung zur Auskunftserteilung mit einer isolierten Feststellung des Trennungszeitpunkts verbunden wird, wobei für die Bemessung der Beschwer dahinstehen kann, ob der Trennungszeitpunkt - was allerdings zweifelhaft ist - ein zwischenfeststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 11 ff. mwN).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    a) Zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass sich die Beschwer eines zur Auskunftserteilung Verpflichteten - abgesehen von dem hier ersichtlich nicht vorliegenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nach seinem Interesse bemisst, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 9 mwN; BGHZ GSZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349, 350 f.).

    Das daneben auch bestehende Ziel des zur Auskunft Verpflichteten, den Hauptanspruch zu verhindern, geht dagegen über das Ziel des Rechtsmittels hinaus und ist daher bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 10 mwN; BGHZ GSZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349, 350 f.).

  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - FamRZ 2019, 1440 Rn. 8 mwN).

    Der Senat hat dabei wiederholt darauf hingewiesen, dass erst nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden kann, ob der Titel einen nicht vollstreckungsfähigen Inhalt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - FamRZ 2019, 1440 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 12/16

    Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    Anders als der Antragsteller meint, hat das Amtsgericht die Belege, die er vorzulegen hat, konkret bezeichnet und nicht etwa diese Bestimmung der Vorlage der Vermögensauskunft des Antragstellers und damit einem erst nach Beschlussfassung eintretenden Ereignis überlassen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16 - FamRZ 2016, 1448 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 10.01.2018 - XII ZB 451/17

    Bemessung des Beschwerdewerts: Bewertung des für die Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei der Bemessung der Beschwer eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob es die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 2019 - XII ZB 116/19 - FamRZ 2019, 1442 Rn. 10 mwN und vom 10. Januar 2018 - XII ZB 451/17 - FamRZ 2018, 445 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14

    Isoliertes Verfahren über den Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    Dies ist vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2019 - XII ZB 325/18 - FamRZ 2019, 1340 Rn. 4 mwN und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 - FamRZ 2016, 116 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZB 23/10

    Verurteilung zur Auskunft: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    Daher bemisst sich die Beschwer des zur Auskunft Verpflichteten grundsätzlich nur nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, zumal die Verpflichtung zur Auskunftserteilung für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543, 1544 und vom 6. Mai 1998 - XII ZB 33/98 - FamRZ 1998, 1577 f.; vgl. auch BGH Beschluss vom 9. November 2011 - IV ZB 23/10 - FamRZ 2012, 216 Rn. 17).
  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 325/18

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung zum

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    Dies ist vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2019 - XII ZB 325/18 - FamRZ 2019, 1340 Rn. 4 mwN und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 - FamRZ 2016, 116 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 15/96

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19
    Daher bemisst sich die Beschwer des zur Auskunft Verpflichteten grundsätzlich nur nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, zumal die Verpflichtung zur Auskunftserteilung für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543, 1544 und vom 6. Mai 1998 - XII ZB 33/98 - FamRZ 1998, 1577 f.; vgl. auch BGH Beschluss vom 9. November 2011 - IV ZB 23/10 - FamRZ 2012, 216 Rn. 17).
  • BGH, 06.05.1998 - XII ZB 33/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Denn in beiden Fällen ließe sich anhand des gestellten Antrags und des auf seiner Grundlage geschaffenen Titels bei der dem jeweiligen Vollstreckungsorgan obliegenden sachgerechten Auslegung des Urteils (vgl. zur gebotenen Auslegung auch BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, NJW-RR 2020, 1137 Rn. 11 mwN) ohne weiteres beurteilen, inwieweit der Vollstreckungsgegenstand der im Titel beschriebenen Sache entspricht.
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Denn in beiden Fällen ließe sich anhand des gestellten Antrags, der unter Berücksichtigung der Klagebegründung auszulegen ist, und des auf seiner Grundlage geschaffenen Titels bei der dem jeweiligen Vollstreckungsorgan obliegenden sachgerechten Auslegung des Urteils (vgl. zur gebotenen Auslegung BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, NJW-RR 2020, 1137 Rn. 11 mwN) ohne weiteres beurteilen, inwieweit der Vollstreckungsgegenstand der im Titel beschriebenen Sache entspricht.
  • OLG Braunschweig, 08.04.2021 - 9 U 24/20

    Rechnungslegung gegenüber einer Erbengemeinschaft; Rechnungslegungspflicht wegen

    Der Zeitaufwand ist grundsätzlich in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den ein Zeuge im Zivilprozess erhalten würde (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, Rn. 9; Beschl. v. 16.8.2017 - XII ZB 429/16, Rn. 9; vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.2016 - XII ZB 134/15 = FamRZ 2017, 368 Rn. 6 mwN).

    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass die erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, Rn. 9; Beschl. v. 16.8.2017 - XII ZB 429/16, Rn. 11, im Anschluss an BGH, Beschl. v. 27.4.2016 - XII ZB 527/15 - FamRZ 2016, 1154).

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Denn in beiden Fällen ließe sich anhand des gestellten Antrags und des auf seiner Grundlage geschaffenen Titels bei der dem jeweiligen Vollstreckungsorgan obliegenden sachgerechten Auslegung des Urteils (vgl. zur gebotenen Auslegung auch BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, NJW-RR 2020, 1137 Rn. 11 mwN) ohne weiteres beurteilen, inwieweit der Vollstreckungsgegenstand der im Titel beschriebenen Sache entspricht.
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 275/19

    Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Denn in deren Rahmen ließe sich anhand dieser Angaben bei der dem jeweiligen Vollstreckungsorgan (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20 unter II 1 b, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) obliegenden sachgerechten Auslegung eines auf Grundlage des Klageantrags ergangenen Titels (vgl. zur gebotenen Auslegung auch BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, NJW-RR 2020, 1137 Rn. 11 mwN) ohne größere Schwierigkeiten beurteilen, ob das von der Beklagten nach dem Begehren des Klägers zu liefernde mangelfreie Ersatzfahrzeug der Sache nach dem entspricht, was dem Kläger vom Gericht aufgrund seines Klageantrags zugesprochen worden ist.
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    Hierbei ist im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert, sowie auf ein etwaiges - hier nicht gegebenes - schützenswertes Geheimhaltungsinteresse der verurteilten Partei (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff.; vom 17. November 2014 - I ZB 31/14, NJW-RR 2015, 1017 Rn. 10; vom 11. März 2020 - VII ZR 187/19, BauR 2020, 1203 Rn. 8; vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, NJW-RR 2020, 1137 Rn. 7; vom 30. Juli 2020 - III ZR 15/20, juris Rn. 7).

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm eine Auskunftserteilung während seiner Freizeit nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - XII ZB 451/17, FamRZ 2018, 445 Rn. 7; vom 19. Februar 2019 - II ZR 376/17, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, NJW-RR 2020, 1137 Rn. 9).

  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 490/18

    Prüfung der Erheblichkeit eines Verfahrensfehlers des Beschwerdegerichts durch

    Zum Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung in einer Zugewinnausgleichssache (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, juris).

    Das daneben auch bestehende Ziel des zur Auskunft Verpflichteten, den Hauptanspruch zu verhindern, geht dagegen über das Ziel des Rechtsmittels hinaus und ist daher bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigen, zumal die Verpflichtung zur Auskunftserteilung für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - juris Rn. 7 mwN und BGHZ GSZ 128, 85, 89 = FamRZ 1995, 349, 350).

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - juris Rn. 9 und vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - FamRZ 2019, 1440 Rn. 8 mwN).

    Das Beschwerdegericht ist danach zu Recht davon ausgegangen, dass die Ausführungen des Amtsgerichts über die Anwendbarkeit deutschen Rechts in den Entscheidungsgründen nicht zu einer Erhöhung der Beschwer führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - juris Rn. 7 mwN und BGHZ GSZ 128, 85, 89 = FamRZ 1995, 349, 350).

  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 376/20

    Geltendmachung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche nach türkischem Recht aus

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 9 mwN).

    Belege, die ein Auskunftspflichtiger vorlegen soll, müssen in dem Titel bezeichnet und daher jedenfalls in den Entscheidungsgründen konkretisiert werden (Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 11 und vom 3. Juli 2019 - XII ZB 116/19 - FamRZ 2019, 1442 Rn. 14 mwN).

    Die vorzulegenden Belege sind im Entscheidungsausspruch so bestimmt zu benennen, dass sie im Falle einer Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher aus den Unterlagen des Auskunftspflichtigen ausgesondert und dem Berechtigten übergeben werden können (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 11).

  • BGH, 16.12.2020 - XII ZB 26/20

    Zugewinnausgleichsverfahren: Wert der Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten

    Zum Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung in einer Zugewinnausgleichssache (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, FamRZ 2020, 1572).

    a) Zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass sich die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Beteiligten grundsätzlich nach seinem Interesse richtet, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 7 mwN; BGHZ GSZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349, 350 f.).

    Zur Bewertung des erforderlichen Aufwands an Zeit und Kosten für die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auf die Stundensätze zurückzugreifen, die der Auskunftspflichtige als Zeuge in einem Zivilprozess erhalten würde, wenn er mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 9 mwN).

    c) Hinsichtlich der vom Beschwerdegericht berücksichtigten Kosten für die Abwehr einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - FamRZ 2020, 1572 Rn. 11 mwN) erhebt die Rechtsbeschwerde keine Einwände; sie sind von Rechts wegen auch nicht zu beanstanden.

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20

    Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim

    Denn in deren Rahmen ließe sich anhand dieser Angaben bei der dem jeweiligen Vollstreckungsorgan (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20 unter II 1 b, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) obliegenden sachgerechten Auslegung eines auf Grundlage des Klageantrags ergangenen Titels (vgl. zur gebotenen Auslegung auch BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, NJW-RR 2020, 1137 Rn. 11 mwN) ohne größere Schwierigkeiten beurteilen, ob das von der Beklagten nach dem Begehren des Klägers zu liefernde mangelfreie Ersatzfahrzeug der Sache nach dem entspricht, was dem Kläger vom Gericht aufgrund seines Klageantrags zugesprochen worden ist.
  • BGH, 31.03.2021 - XII ZB 516/20

    Zur Berücksichtigung von Reisekosten bei der Bemessung des Werts des

  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der

  • BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20

    Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG

  • BGH, 25.05.2023 - III ZB 57/22

    Bestimmung des Werts der durch eine erstinstanzliche Verurteilung zur

  • BGH, 25.10.2023 - XII ZB 250/22

    Bemessen des Werts der Beschwer nach billigem Ermessen; Auskunftserteilung über

  • OLG Nürnberg, 15.02.2022 - 3 U 2794/21

    Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2020 - 7 UF 128/20

    Zahlung von Trennungsunterhalt Verpflichtung zur Auskunftserteilung

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